FAQs - Antworten auf Eure Fragen zur Mitgliedschaft

Was ist eine Genossenschaft

Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen ihrer Mitglieder fördert. Jedes Mitglied ist zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens.

Wer kann Mitglied werden?
Alle natürlichen und juristischen Personen.

Wie werde ich Mitglied?
Durch das Ausfüllen, Unterschreiben und Abschicken bzw.  Vorbeibringen der Beitrittserklärung.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Die Änderungen von Anschrift Rechtsform oder ähnlichem der Genossenschaft mitzuteilen. Die gezeichneten Mitgliederanteile sind unmittelbar voll einzuzahlen.

Warum eine Genossenschaft?
Wir wollen gemeinsam und solidarisch Verantwortung für unsere Lebensmittel übernehmen, deshalb haben wir die Genossenschaft gewählt. Diese zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:

  • Selbstverantwortung: Die Mitglieder selbst sind verantwortlich für die Existenz und den Erhalt der Genossenschaft. Die Mitglieder bringen das erforderliche Kapital selbst auf und nur dieses haftet gegenüber den Gläubigern. Somit ist das Risiko auf möglichst vielen Schultern verteilt.
  • Identitätsprinzip: merkmalsprägend für Genossenschaften ist, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden oder in unserem Fall auch Lieferanten sind. Durch das Einbringen von  Kapital durch jedes Mitglied wird mehr Verbindlichkeit geschaffen. Dieses sogenannte Identitätsprinzip unterscheidet die Genossenschaft von anderen Kooperationsformen.
  • Mitgliederorientierung: Abweichend von Kapitalgesellschaften werden bei der Genossenschaft Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich aus dem Kreis der Mitglieder besetzt. Damit werden die Förderinteressen der Mitglieder dauerhaft in den Mittelpunkt der Geschäftspolitik gestellt. Wir bieten somit eine Alternative zu den üblichen Machtverhältnissen im Lebensmittelhandel.
  • Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband: Die gesetzlich vorgeschriebene Mitgleidschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband schützt die Geschäftspartner und Mitglieder vor finanziellem Schaden. Darüber hinaus profitiert das Mitglied durch die Expertise des Verbandes in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.
  • Flexibilität: Sowohl der Beitritt als auch der Austritt ist ohne notarielle Mitwirkung und/oder Unternehmensbewertung möglich.

Wie hoch ist ein Anteil an der Genossenschaft?
Ein Genossenschaftsanteil ist 50 Euro.
Unternehmen (z. B. Erzeuger) zeichnen mindestens 4 Anteile, also im Wert von 200 Euro.
Man kann aber mehr als die Mindestanzahl an Anteilen zeichnen.

Wieviele Genossenschaftsanteile kann ich zeichnen?
Theoretisch ist die Anzahl der Anteile nach oben nicht begrenzt. Der Vorstand wird aber bei sehr hohen Beteiligungswünschen (ab 5000€) prüfen, ob daraus eine Abhängigkeit der Genossenschaft von einzelnen Personen oder Parteien entstehen könnte. In diesem Fall kann auch eine Ablehnung des Beteiligunngswunsches erfolgen.

Können nur Mitglieder einkaufen?
Nein, bei uns kann jeder, also auch "Nicht-Mitglieder"einkaufen. Mitglieder haben aber gewisse Vorteile, wie z.B. Bestellungen.

Gibt es nur Bio-Produkte?
Es ist uns ein Anliegen, die Produktion und den Verkauf von regionalen Bioprodukten voranzubringen. Deshalb verkaufen wir ausschließlich Bioprodukte.

Wie kann ich Mitglied bei Radis&Bona werden?
Wir freuen uns über Unterstützung und viel Mitglieder! Einfach auf unsere Seite Mitglied-werden gehen, dort finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung. Beitrittserklärung ausfüllen und an Radis&Bona schicken oder direkt im Laden vorbeibringen.
Noch ist es rechtlich nicht möglich, diesen Vorgang vollständig digital abzuwickeln.

Kann der Beitritt zu Radis&Bona auch digital erfolgen?  
Leider nein.  Es ist es rechtlich noch nicht möglich, diesen Vorgang vollständig digital abzuwickeln.
Einfach auf unsere Seite Mitglied-werden gehen, dort finden Sie die Beitrittserklärung und die Satzung. Beitrittserklärung ausfüllen und an Radis&Bona schicken.


Welche Produkte kann ich kaufen?
Hier finden Sie eine ausfühliche Sortimentsübersicht.

 

Ich möchte meine Bioprodukte über Radis&Bona vermarkten. An wen kann ich mich wenden?
Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen für interessierte Betriebe finden Sie hier: Informationen für Erzeuger und Verarbeiter

Kann ich bei Radis&Bona auch wieder aussteigen?
Ja. Eine Kündigung ist zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss schriftlich mindestens 12 Monate vor Ende des Geschäftsjahres eingehen.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile zurückbekommen?
Die Genossenschaftsanteile können einzeln gekündigt werden oder sie werden mit einer Kündigung der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt. Eine Kündigung der Mitgliedschaft oder von Genossenschaftsanteilen ist zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss schriftlich mindestens 12 Monate vor Ende des Geschäftsjahres eingehen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Geschäftsabschluss für das abgeschlossene Geschäftsjahr spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Welche Mitbestimmungsrechte habe ich?
Jedes Mitglied darf in der mindestens einmal im Jahr stattfinden Generalversammlung bei wichtigen Fragen zur Entwicklung der Genossenschaft mitbestimmen. Die Stimmen aller Mitglieder zählen hier gleich viel.
Anregungen und Vorschlägen können aber jederzeit beim Vorstand oder Aufsichtsrat vorgebracht werden.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit über die Entwicklung und den Fortbestand der Genossenschaft in der Generalversammlung mitzuentscheiden oder sich für das Amt als Aufsichtsrat aufstellen zu lassen. Durch die mit der Mitgliedschaft verbundene Zeichnung von Geschäftsanteilen kann unsere Idee erst in die Wirklichkeit umgesetzt werden. Einen finanziellen Vorteil beim Einkauf gibt es aktuell für Mitglieder nicht.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Kein Mitglied ist verpflichtet von seinen Mitbestimmungsrechten gebrauch zu machen oder in der Genossenschaft ehrenamtlich mitzuarbeiten. Alle Mitglieder entrichten einen jährlichen Beteiligungsbetrag von 30€. Dieser kann nach Ableisten von mindestens 2 ehrenamtlichen Arbeitsstunden wieder ausgezahlt werden.